Zum Hauptinhalt springen

DWA-A 781 (TRwS 781) - Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden.

In der aktuellen Fassung der TRwS 781 werden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“ berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet.

Anforderungen an Tankstellen für synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“) werden in dieser TRwS nicht behandelt, da diese Kraftstoffe zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht in der 10. BImSchV aufgeführt waren. Ebenso liegen für diese Kraftstoffe noch keine bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise von Systemen zur Flächenabdichtung vor und die Eignung von Rückhalteeinrichtungen in Entwässerungssystemen für diese Kraftstoffe ist nicht nachgewiesen.
Ausgabe: Januar 2024
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-96862-661-1
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 87
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA
Vorschau "DWA-A 781 (TRwS 781) - Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Tankstellen für Kraftfahrzeuge"
DWA-A 779 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Allgemeine technische Regelungen - Juni 2023
Die TRwS 779 „Allgemeine technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung. Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet.
96,00 €*
DWA-A 782 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) - Betankung von Schienenfahrzeugen - Entwurf Juli 2024
Arbeitsblatt DWA-A 782 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) - Betankung von Schienenfahrzeugen - Entwurf Juli 2024
72,00 €*
DWA-A 782 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) - Betankung von Schienenfahrzeugen - Mai 2006
Die TRwS 782 konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen an Tankstellen für Schienenfahrzeuge. Sie umfasst Regelungen zur Betankung von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen.
26,00 €*
DWA-A 783 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 783) - Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge - Dezember 2005
Das Arbeitsblatt regelt das Betanken von Wasserfahrzeugen aus landseitigen Tankstellen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss, die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Bunkerstationen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss und die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Straßentankwagen. Es werden Aussagen zur Ausführung der Abfüllfläche, zum Rückhaltevolumen und zu Sicherheitseinrichtungen getroffen sowie betriebliche Maßnahmen und Regelungen zur Eigen- und Fremdüberwachung festgelegt.
26,00 €*
DWA-A 786 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 786) - Ausführung von Dichtflächen - Oktober 2020
Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) ist es, geeignete Bauausführungen von Dichtflächen von sekundären Barrieren aufzuzeigen. So werden in der TRwS 786 maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und Auswahl festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Es wird dabei auf Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art eingegangen.
66,00 €*